Zusatzstoffe in Biolebensmitteln
Themen > Zusatzstoffe E-Nummern
| Bio - Anbieter benötigen für ihre Lebensmittel keine künstlichen Farbstoffe und auch keine Geschmacksverstärker. Im Biobereich werden lediglich 44 - meist unbedenkliche - Stoffe eingesetzt. Gentechnik und Nanotechnologie sind bei Biolebensmitteln grundsätzlich verboten. Auch Zusatzstoffe dürfen nicht gentechnisch hergestellt werden. | |||
Bei Biolebensmitteln eingesetzte Zusatzstoffe: | |||
| Farbstoffe: | E 100 - E 180 | GRÜN: Als unbedenklich gelten:
| |
| Konservierungsstoffe | E 200 - E 297 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale):
GRÜN: Als unbedenklich gelten:
| |
Antioxidations- & Säuerungsmittel: | E 300 - E 385 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale):
GRÜN: Als unbedenklich gelten:
| |
| Verdickungs- & Feuchthaltemittel: | E 400 - E 495 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale):
GRÜN: Als unbedenklich gelten:
| |
| Säuerungsmittel: | E 500 - E 586 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale): GRÜN: Als unbedenklich gelten:
| |
| Geschmacksverstärker: | E 620 - E 650 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale): GRÜN: Als unbedenklich gelten: | |
| Süßstoffe: | E 900 - E 1521 | GELB: Von häufigem Verzehr wird abgeraten (Verbraucherzentrale): GRÜN: Als unbedenklich gelten:
| |